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Bundesregierung plant Änderungen bei Hinzuverdienstgrenzen für Rentner

Datum: 07.12.2011

Nach Informationen des CDU-Bundestagsabgeordneten Hans-Werner Kammer plant die Bundesregierung Änderungen bei Hinzuverdienstgrenzen für Rentner. Die genauen Einzelheiten des Konzepts stehen noch nicht fest, wohl aber die zentralen Punkte:

Bei vorzeitigem Rentenbezug (ab 63 Jahre bis zum jeweils geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter) gelten aktuell starre monatliche Hinzuverdienstgrenzen. Auch geringes Überschreiten der Grenzen führt zu stark geminderten Rentenzahlungen. Deshalb entscheiden sich zu wenige Menschen dafür, zumindest teilweise weiterzuarbeiten. Die Kombirente ermöglicht und erleichtert einen längeren Verbleib im Erwerbsleben. Denn Teilzeitarbeit und Rente können flexibel kombiniert werden. Dies kommt auch Menschen in stark belastenden Berufen entgegen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze voll arbeiten wollen oder können.

Wer eine jetzt Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze von derzeit 65 Jahren als Vollrente in Anspruch nimmt, darf einen monatlichen Hinzuverdienst von maximal 400 Euro erzielen. Bei Überschreiten dieser Grenze wird die Altersrente in Abhängigkeit von bestimmten Hinzuverdienstgrenzen als Teilrente von zwei Dritteln, der Hälfte oder einem Drittel der Vollrente gezahlt. Bei Überschreiten der höchsten Hinzuverdienstgrenze fällt der Anspruch weg.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales prüft derzeit, wie die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten flexibilisiert werden können, um einen längeren Verbleib im Erwerbsleben zu ermöglichen. Eine abschließende Entscheidung zur Prüfung des Systems der Hinzuverdienstgrenzen liegt allerdings noch nicht vor. Wegen der komplexen Probleme, die damit verbunden sind, wird die Prüfung einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Bundesregierung verfolgt folgende grundsätzliche Ziele:

Ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters (bis 2029 schrittweise von heute 65 auf dann 67 Jahre steigend) kann jeder unbeschränkt hinzuverdienen. Dabei bleibt es. Die Kombirente soll für die Zeit des vorzeitigen Rentenbezugs ab Alter 63 bis langfristig 67 ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst in der Höhe des zuletzt erzielten Brutto-Einkommens erlauben. Rentnerinnen und Rentner können dann auch neben einer vollen Rente regelmäßig mehr als 400 Euro monatlich hinzuverdienen.

Durch eine jahresdurchschnittliche Betrachtungsweise wird das Verfahren einfacher. Künftig soll an Stelle der heute zu praktizierenden monatlichen Einkommensprüfung eine jährliche Überprüfung zum Stichtag 1. Juli eines Jahres stattfinden. Die Kombirente soll den Tarifpartnern Raum für konkrete tarifvertragliche Ausgestaltungen geben, die ein flexibleres Arbeiten bis zur steigenden Regelaltersgrenze ermöglichen.

Ob die Ziele der Bundesregierung auch tatsächlich so realisiert werden, kann derzeit verbindlich nicht gesagt werden. Anfang 2012 soll ein Gesetzgebungsverfahren starten. Geplant sind ein Abschluss vor der Sommerpause 2012 und das Inkrafttreten der Änderungen frühestens im Jahr 2013.

Hans-Werner Kammer (CDU) bittet, alle Betroffenen die Chancen, die die Neuregelung bieten wird, bei Ihrer Lebensplanung zu berücksichtigen, und wünscht ein ruhiges, gesegnetes Weihnachtsfest sowie alles Gute, insbesondere Gesundheit für 2012.