Volker Kauder begründet Plenarbefassung am Mittwoch
Das Plenum des Deutschen Bundestages wird am Mittwoch über die Maßnahmen zur Stärkung des Euro-Rettungsschirms (EFSF) entscheiden. Volker Kauder begründet dies in einem Pressestatement. Wortlaut des Statements:
„Wenn Sie das Parlamentsbeteiligungsgesetz genauer anschauen, wüssten Sie, dass das eine ganz normale Konsequenz ist. Wir haben ein Gesetz beschlossen, in dem drin steht, dass grundsätzliche Fragen, Fragen von grundsätzlicher Bedeutung im Parlament zu entscheiden sind und dass der Vollzug, das operative Geschäft, im Haushaltsausschuss zu entscheiden ist.
Es gab eine Diskussion darüber, ob die sogenannten Hebel eine qualitative Veränderung darstellen. Sie bedeuten, wenn man sie beschließt, dass der Haftungsrahmen nicht verändert wird. Es bleibt bei den festgelegten Zahlen von 211 Milliarden, aber es gibt eine Diskussion darüber, ob die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Haftungsfall eintritt, sich verändert.
Der Bundesfinanzminister hat erklärt, es könne niemand genau sagen, ob das eintritt. Es könne genau so gut sein, dadurch, dass man eben eine entsprechende größere Menge an Liquidität zur Verfügung stellen kann, dass genau der Haftungsfall nicht eintritt. Aber es ist eine Diskussion, ob das eine qualitative Veränderung bedeutet und da meine ich, ist es dann richtig, dass wir auch das im Deutschen Bundestag besprechen. So steht es auch im Parlamentsbeteiligungsgesetz drin.
Am vergangenen Freitag war schon der Wunsch der Opposition. Da war aber kein Fall von grundlegender Bedeutung zu entscheiden. Deswegen haben wir gesagt: Nein, das findet im Haushaltsausschuss statt. Wir schauen uns jeden Einzelfall genau an und machen dann das , was das Parlamentsbeteiligungsgesetz auch entsprechend vorsieht.
Im Übrigen glaube ich, dass bei so wichtigen Fragen es auch ganz gut ist, wenn das Parlament in großer Breite die Bundeskanzlerin bei ihren Verhandlungen unterstützt. Also nichts Außergewöhnliches, schlicht und ergreifend die Anwendung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes.“



