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Endlich Weg frei für neues Abfallrecht

Datum: 09.02.2012

Kommunale Verantwortung bleibt gesichert

Der Vermittlungsausschuss hat gestern durch eine geringfügige Änderung den Weg für eine Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes freigemacht. Der CDU-Abgeordnete Hans-Werner Kammer, Mitglied der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, begrüßte die Einigung: „Endlich ist im Vermittlungsausschuss ein Weg gefunden worden, wie die von der Koalition im Bundestag beschlossene Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes umgesetzt werden kann. Rosinenpickerei wird weiterhin rechtssicher ausgeschlossen, und die kommunale Verantwortung für die Abfallbeseitigung bleibt gesichert.“

Die SPD hatte das Gesetz bislang im Bundesrat blockiert, was für die Entsorger und Kommunen Rechtsunsicherheit bedeutete. Für die Kommunen in Deutschland war es wichtig, dass es klare Definitionen gibt, unter welchen Voraussetzungen gewerbliche Abfallsammlungen zugelassen werden können, ohne die Verantwortung der Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorger und die Entsorgungssicherheit zu gefährden.

„Das Gesetz muss nun zügig in Kraft treten, denn die Kommunen als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger brauchen ebenso Rechtssicherheit wie die von ihnen beauftragte Unternehmen“, so Hans-Werner Kammer.