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Elektronisches Testamentsregister bietet Sicherheit

Datum: 18.02.2012

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hans-Werner Kammer weist darauf hin, dass das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland am 1. Januar 2012 den Betrieb aufgenommen hat. Es gibt Auskunft darüber, ob ein Verstorbener bei einem Notar oder einem Gericht ein Testament hinterlegt hat. Privat irgendwo verwahrte Testamente werden von dem elektronischen Testamentsregister nicht erfasst.

Bei jedem Todesfall wird automatisch bei dem Register angefragt, ob und wo der Verstorbene ein Testament hinterlegt hat. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das Nachlassgericht, ob und wo Verfügungen von Todes wegen hinterlegt sind. Dadurch – so Hans-Werner Kammer – wird der letzte Wille des Erblassers gesichert. Außerdem könnten Nachlassverfahren schneller und effizienter durchgeführt werden. Darüber hinaus sei das neue System auch weniger fehleranfällig als das frühere, das sich auf Karteikarten stützte.

Ausdrücklich weist Kammer darauf hin, dass die Vertraulichkeit der hinterlegten Urkunden gewahrt bleibt: „Die Bundesnotarkammer erfährt nur, wer wo unter welchem Aktenzeichen ein Testament hinterlegt hat. Vom Inhalt des Testaments erhält sie keine Kenntnis.“

Nach Angaben des Abgeordneten hat dieser Service seinen – allerdings geringen – Preis: „Für das neue Register fallen einmalig 15 bis 18 Euro für die Registrierung an. Änderungen sind kostenlos möglich – es sei denn, sie reichen so weit, dass eine neue Urkunde entsteht.“ Daneben entstünden noch die Gebühren des Notars oder für die Hinterlegung bei Amtsgericht.

Bereits bestehende Verwahrungsnachrichten in den über 5.000 Testamentsverzeichnissen der Standesämter und der Hauptkartei für Testamente beim Amtsgericht Schöneberg in Berlin werden elektronisch erfasst und in das Testamentsregister der Bundesnotarkammer eingestellt. Dieser Vorgang wird sich über mehrere Jahre erstrecken und Ende 2016 abgeschlossen sein. Die gute Nachricht: Für schon hinterlegte Testamente ist dieser Service kostenlos.

Hans-Werner Kammer rät allen Interessierten, sich telephonisch unter der gebührenfreien Nummer 0800/35.50.700 oder im Internet unter http://www.testamentsregister.de zu informieren.