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Rede zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung

Datum: 12.05.2011

Rede zu Tagesordnungspunkt 21; 108. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages

a)      Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn, Dr. Anton Hofreiter, weiterer Ab­geordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Neue Netzstruktur für Wasserstraßen präzisieren und die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung reformieren
> Drucksache 17/5056 <

b)      Beratung des Antrags der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Kein Personalabbau bei der Wasser- und Schifffahrts­verwaltung – Aufgaben an ökologischer Flusspolitik ausrichten
> Drucksache 17/5548 <


Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,

die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ist ein Thema, das für die Gewährleistung eines zentralen Zweiges der Infrastruktur unseres Landes von kaum zu überschätzender Bedeutung ist. Deshalb begrüße ich es sehr, dass es auch die Beachtung der Opposition gefunden hat.

Leider gehen die Ausführungen der Antragsteller – wie so oft – in vieler Hinsicht fehl. Bitte lassen Sie mich zu einzelnen Punkten Stellung nehmen und so das Verständnis dieser Materie bei der Opposition zu erweitern.

Zunächst möchte ich betonen, dass es sich bei der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes um eine leistungs- und serviceorientierte Organisation der Daseinsvorsorge mit hochmotivierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern handelt.

Die Fraktion der Linken, die schon in der Überschrift ihres Antrages einen Personalabbau kategorisch ablehnt, verkennt dies offensichtlich gründlich und verwechselt die Daseinsvorsorge des Staates, die möglichst günstig und effektiv mit unser aller Steuergeldern erbracht werden muss, mit einem öffentlich geförderten zweiten oder dritten Arbeitsmarkt, der unantastbar sein muss.

Dies ist natürlich ein großer Irrtum, der sich aber leicht durch die ideologischen Scheuklappen der Sozialisten erklären lässt. Wir dagegen gehen mit den Steuergeldern, mit Geldern, die die werktätige Bevölkerung hart erarbeitet, verantwortungsbewusst um. Gewissenhafte Treuhänder verschwenden nicht das ihnen anvertraute Geld, sondern versuchen, es möglichst effektiv einzusetzen.

Genau darum geht es unter anderem bei der von uns angestrebten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Wir werden und müssen die Balance zwischen knappen Ressourcen, dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Infrastruktur und den berechtigten Interessen der Beschäftigten herstellen.

Genau diesen Zweck verfolgt und erläutert die nunmehr vorliegende Endfassung des zweiten Berichts des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Dieser Bericht ist – wie ich gleich erläutern werde – grundlegend für die parlamentarische Beratung dieses Themas im Verkehrsausschuss des Bundestages.

Auch der zweite Teil der Überschrift des Antrags der Sozialisten zeugt von einer völlig verfehlten Schwerpunktsetzung: Es ist selbstverständlich, dass ökologische Aspekte ausgewogen berücksichtigt werden, wenn eine so komplexe Infrastruktur wie die der Wasserwege vorgehalten wird.

Es ist aber geradezu absurd, eine ökologische Flusspolitik – was dies auch immer sein mag – als zweitwichtigste Aufgabe der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zu identifizieren. Da sind unsere Kollegen von der Linken auf einem völlig falschen Dampfer!

Primär geht es darum, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass möglichst viele Güter mit dem umweltfreundlichen Verkehrsmittel Schiff transportiert werden können.

Dies ist sicherlich ein effektiverer Umweltschutz als die Verhinderung von Schiffstransporten durch eine unreflektierte Renaturierung von Gewässern.

Dazu gehört vor allem, dass wir einen tragfähigen Spagat zwischen Durchführungs- und Gewährleistungsverwaltung garantieren. Auch uns ist klar, dass eine Privatisierung von Aufgaben, die nur von einem Oligopol von Anbietern erfüllt werden können, zwar zu einer Senkung der Personalkosten führen mag, gewiss aber eine Steigerung der Gesamtkosten zeitigt.

Diese Gefahr hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in dem Bericht auch ausdrücklich benannt. Daher gilt, dass Privatisierung weder – wie von Teilern der Opposition immer wieder apostrophiert – ein das Gemeinwesen schädigendes Monster noch – wie von Menschen ohne ökonomischen Sachverstand propagiert – ein Allheilmittel oder Selbstzweck ist. Es kommt hier – wie so oft im Leben – auf den Einzelfall an.

Eine angemessene Lösung ergibt sich nicht durch eine ideologische Betrachtung, sondern durch eine konkrete Abwägung aller Umstände im Einzelfall. Dies leugnen nur Ideologen!

Ähnliches – und auch darauf sei in diesem Zusammenhang noch einmal eindringlich hingewiesen – gilt selbstverständlich auch für staatliches Know-how. Es ist doch klar, dass die Auslagerung von Aufgaben nicht zu einem Totalverlust von Wissen bei dem Staat, der Institution, der unsere Bürger vertrauen können, führen darf.

Die Endfassung des zweiten Berichts des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung an den Deutschen Bundestag zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beantwortet viele der in dem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgeworfenen Fragen.

Der vorliegende Bericht der Verwaltung ist als Arbeitsgrundlage für die parlamentarische Diskussion der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes gut geeignet. Dafür gebührt Bundesminister Dr. Ramsauer unser Dank.

Dieser Bericht zeichnet in einer begrüßenswerten Klarheit die zentralen Linien der zu beschreitenden Reform mit kräftigen Strichen vor, die jedoch sicherlich an der einen oder anderen Stelle neu gezogen werden müssen.

Bedauerlicherweise unterliegt der Staat – wie jeder Privatmensch auch – dem Zwang, mit den verfügbaren Mitteln auskommen und mit ihnen akzeptable Ergebnisse erzielen zu müssen. Dies gilt auch für den Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Ich möchte dies für die ökonomisch weniger geschulten Kollegen von der Linken noch ein wenig plastischer ausdrücken: Aus dem Geld, das wir haben, müssen wir das Beste machen. Und genau dies werden wir nach vielen Jahren unerklärlicher Versäumnisse auch tatsächlich tun.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat daher dankenswerterweise schon mit der für dieses Haus typischen Transparenz und Stringenz Vorschläge gemacht, welche Wasserstraßen in welchem Maße unterhalten werden sollen.

Damit liegt dem Ausschuss eine belastbare Grundlage für die Diskussionen der Fachpolitiker untereinander, aber auch mit den Betroffenen vor. Es ist sehr zu begrüßen, wenn die Verwaltung parlamentarische Entscheidungen durch präzise Vorarbeiten erleichtert und beschleunigt.

Aus meiner langjährigen kommunalpolitischen Tätigkeit weiß ich, dass sogar exzellente Vorlagen der Verwaltung im Rahmen der politischen Diskussion – insbesondere aufgrund des intensiven Dialogs mit den betroffenen Menschen – noch weiter optimiert werden können.

Ich glaube nicht, dass wir – wie von den GRÜNEN gefordert – zur Überwachung der Umsetzung der Vorschläge eine Regierungskommission “Wasserstraße” einsetzen müssen. Dies obliegt dem Deutschen Bundestag, dazu sind wir auch in der Lage.

Ich bin absolut überzeugt davon, dass die in dem Bericht aufgezeigten Restrukturierungsvorschläge nach einem vernünftigen Dialog mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die ich als motivierte und vernünftige Menschen kennen gelernt habe, zu Ergebnissen führen werden, die alle Beteiligten werden tragen können.

Meine Damen und Herren, ich sehe der weiteren Entwicklung mit einem großen Optimismus entgegen und bin sicher, dass am Ende eine Lösung gefunden werden wird, die eine zukunftsfeste Wasserinfrastruktur und Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sichert.

Die wenig zielführenden Anträge von GRÜNEN und LINKEN werden von uns abgelehnt.